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Definition der internationalen Kooperation

Bei der Erfassung der internationalen Kooperationen folgt die HRK der Definition "Kooperationsbeziehung", wie sie in den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Internationalisierung der Wissenschaftsbeziehungen vom 15. Mai 1992 festgehalten wurde. Dort heißt es sinngemäß:

 

Definition

Eine Kooperationsbeziehung ist eine - in der Regel zwischen den Hochschulleitungen - (nicht notwendigerweise vertraglich) vereinbarte Zusammenarbeit zweier Hochschulen, die sich auf mehrere Fachbereiche bezieht. In einzelnen Fällen kann es sich aber auch um Kooperationsvereinbarungen handeln, die zwischen einzelnen Fachbereichen, Instituten und Lehrstühlen schriftlich oder mündlich verabredet worden sind.

 

Die HRK hat sich entschlossen, dieser relativ weiten Definition zu folgen, um der Wirklichkeit des Kooperationsalltags in den Hochschulen Rechung zu tragen. Auch wenn der Unterscheidungsgrad zwischen den institutionalisiert erfolgenden Hochschulkooperationen und den noch zahlreicheren, aber eher individuell zwischen einzelnen Hochschulangehörigen bestehenden Forschungsbeziehungen und Kontakten zu ausländischen Partnern im Einzelfall manchmal sehr unscharf ist, muss diese Unterscheidung bei der Datenerfassung getroffen werden, um eine inhaltliche Einheitlichkeit und auch nicht zuletzt sinnvolle Handhabung und Bearbeitung des Datenbestandes zu gewährleisten.

Da die Daten über die Hochschulkooperationen im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen gerne verwendet werden, sollte seitens der Hochschulen größte Sorgfalt bei der Definition einer Hochschulkooperation angewendet werden, damit der Datenbestand valide (auch statistische) Aussagen ermöglicht.

Mit der Onlinepflege der Daten seit August 2001 entscheidet in Zweifelsfällen zunächst jede Hochschule selbst über die Aufnahme einer Kooperation in den Datenbestand des Hochschulkompasses. Auch der bereits erfasste Datenbestand war dafür eine gute Entscheidungshilfe.

Dieses Verfahren hat sich bewährt. Die HRK wird sich dennoch nach wie vor die Entscheidung darüber vorbehalten, ob neu gemeldete Kooperationen den Redaktionskriterien entsprechen und in den Informationsbestand im Hochschulkompass aufgenommen werden. Dies wird jedoch stets im Zusammenwirken mit der jeweiligen Hochschule erfolgen.

Neben der inhaltlichen Definition gilt die formale Festlegung, dass zwischen zwei Hochschulen lediglich ein Kooperationsdatensatz bestehen kann. Bei der Bearbeitung sollten daher beispielsweise alle fachlichen und sonstigen Bereiche der Zusammenarbeit, die teilweise unabhängig voneinander erfolgen, in einem Datensatz zusammengefasst werden. Dieses Prinzip unterscheidet den Hochschulkompass ggf. von anderen Programmen, die in den Hochschulen für die Erfassung ihrer internationalen Aktivitäten genutzt werden.

Ein weiteres Entscheidungskriterium bildet der Status der ausländischen Partnereinrichtung. Dabei muss es sich um eine Hochschule oder zumindest um eine Einrichtung handeln, die dem Wissenschaftsbereich des Partnerlandes hinzugezählt werden kann. Kooperationen mit gesellschaftlichen oder gesellschafts-politischen Institutionen sollten nur dann berücksichtigt werden, wenn diese auf einer formalisierten Grundlage stattfinden.

 


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Letzter Update: 01.09.2005